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   VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20   

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VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20 (https://dejure.org/2020,8877)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2020 - 7 K 1606/20 (https://dejure.org/2020,8877)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2020 - 7 K 1606/20 (https://dejure.org/2020,8877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschränkungen aufgrund der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg rechtmäßig ... - Corona-Virus

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen individuelle Beschränkungen aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erfolglos

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20
    Der Gesetzgeber hat jedenfalls nunmehr in einer dem Gebot der Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit entsprechenden Weise geregelt, dass nach der Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG n.F. auch allgemeine Betretungsverbote erlassen werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.04.2020 - 13 B 398/20.NE -, juris Rn. 50 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 46).

    Das Gericht sieht sich, insbesondere im Rahmen des vorliegenden Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes, weder veranlasst noch in der Lage, diese Einschätzung des Robert-Koch-Instituts in Zweifel zu ziehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.03.2020, a.a.O., Rn. 59).

    Insofern ist dem Verordnungsgeber in einer weiterhin durch zahlreiche Unsicherheiten und sich ständig weiterentwickelnde fachliche Erkenntnisse geprägten epidemischen Lage wie der vorliegenden ein Einschätzungsspielraum hinsichtlich der gewählten Mittel zur Eindämmung der Epidemie einzuräumen, soweit und solange sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 10.04.2020 - 3 EN 248/20 -, juris Rn. 51; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.03.2020, a.a.O., Rn. 60; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2020 - 11 S 12/20 -, juris Rn. 10).

    Dazu trägt auch bei, dass die zur Bekämpfung der gegenwärtigen epidemischen Lage vorgenommenen Grundrechtseingriffe einer Verpflichtung des Antragsgegners zur fortlaufenden Überprüfung unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16; Thüringer OVG, Beschluss vom 10.04.2020, a.a.O., Rn. 58; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2020 - 1 S 925/20 -, juris Rn. 47; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.03.2020, a.a.O., Rn. 63), der er ausweislich der zwischenzeitlich vorgenommen Befristung der streitgegenständlichen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung bis zum 03.05.2020 wie auch der teilweisen Aufhebung der Betriebsuntersagungen in § 4 Corona-VO mit Wirkung zum 20.04.2020 und der Gespräche mit Vertretern von Religionsgemeinschaften über eine Aufhebung des Gottesdienstverbots in § 3 Abs. 4 Corona-VO, aufgrund derer offensichtlich eine Wiederzulassung von Gottesdiensten unter Auflagen ab Anfang Mai angestrebt wird (vgl. https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/corona-lockerungen-baden-wuerttemberg-gottesdienste_-demonstrationen_-schuloeffnungen_-das-ist-im-laendle-wieder-erlaubt-45729335.html vom 25.04.2020; https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kirchen-in-der-corona-krise-gottesdienste-sollen-ab-anfang-mai-wieder-oeffnen.ee54d 384-cf89-4cb0-b2f2-1d83e6e88576.html vom 21.04.2020) auch nachkommt.

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20
    Denn jedenfalls sind die genannten (möglichen) Grundrechtseingriffe dadurch gerechtfertigt, dass der Antragsgegner mit ihnen seiner grundrechtlichen Schutzpflicht für das Leben und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 14 m.w.N.) nachkommt.

    Dazu trägt auch bei, dass die zur Bekämpfung der gegenwärtigen epidemischen Lage vorgenommenen Grundrechtseingriffe einer Verpflichtung des Antragsgegners zur fortlaufenden Überprüfung unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16; Thüringer OVG, Beschluss vom 10.04.2020, a.a.O., Rn. 58; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2020 - 1 S 925/20 -, juris Rn. 47; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.03.2020, a.a.O., Rn. 63), der er ausweislich der zwischenzeitlich vorgenommen Befristung der streitgegenständlichen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung bis zum 03.05.2020 wie auch der teilweisen Aufhebung der Betriebsuntersagungen in § 4 Corona-VO mit Wirkung zum 20.04.2020 und der Gespräche mit Vertretern von Religionsgemeinschaften über eine Aufhebung des Gottesdienstverbots in § 3 Abs. 4 Corona-VO, aufgrund derer offensichtlich eine Wiederzulassung von Gottesdiensten unter Auflagen ab Anfang Mai angestrebt wird (vgl. https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/corona-lockerungen-baden-wuerttemberg-gottesdienste_-demonstrationen_-schuloeffnungen_-das-ist-im-laendle-wieder-erlaubt-45729335.html vom 25.04.2020; https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kirchen-in-der-corona-krise-gottesdienste-sollen-ab-anfang-mai-wieder-oeffnen.ee54d 384-cf89-4cb0-b2f2-1d83e6e88576.html vom 21.04.2020) auch nachkommt.

    Dabei hätte sich jede Neuinfektion wegen möglicher Folgeinfektionen und Belegung von Behandlungskapazitäten im Ergebnis auf einen erheblich größeren Personenkreis auswirken können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 13).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20
    In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren richtet sich der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage nach dem Hauptsacheverfahren, da das vorläufige Rechtsschutzverfahren der Sicherung des Rechtsschutzes in der Hauptsache dient (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 02.04.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Dabei geht es insbesondere darum, eine ausreichende Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsgeräten vorzuhalten, damit das medizinische Personal nicht - wie es in anderen, auch europäischen Ländern vorzukommen bzw. vor den dort verhängten noch weitergehenden Einschränkungen vorgekommen zu sein scheint - darüber entscheiden muss, welche beatmungspflichtigen Patienten von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen und damit dem wahrscheinlichen, ansonsten möglicherweise vermeidbaren Tod überlassen werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 02.04.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 38).

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.20.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 15, vom 28.01.2010 - 8 C 19.09 -, juris Rn. 24, vom 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, juris Rn. 10, und vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 -, juris Rn. 24).

    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist kein Raum, wenn es dem Betroffenen zuzumuten ist, die befürchteten Maßnahmen der Verwaltung abzuwarten und er auf einen als ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 -, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20
    Es kann dahinstehen, ob Eingriffe in das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und - im Hinblick auf die Einschränkung sozialer Kontakte außerhalb des öffentlichen Raums und damit auch in Privatwohnungen - in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG hinzukommen, was als zweifelhaft erscheint angesichts der nur mittelbaren und keineswegs zwangsläufigen Auswirkungen auf die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen sowie der Beschränkung des Schutzbereichs des Art. 13 Abs. 1 GG auf die räumliche Privatsphäre, d.h. auf die Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung und von Maßnahmen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in die der natürlichen Wahrnehmung von außen entzogenen Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.07.2008 - 1 BvR 370/07 u.a. -, Rn. 192 f.; Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 -, juris Rn. 34; Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris Rn. 141).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20
    Es kann dahinstehen, ob Eingriffe in das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und - im Hinblick auf die Einschränkung sozialer Kontakte außerhalb des öffentlichen Raums und damit auch in Privatwohnungen - in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG hinzukommen, was als zweifelhaft erscheint angesichts der nur mittelbaren und keineswegs zwangsläufigen Auswirkungen auf die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen sowie der Beschränkung des Schutzbereichs des Art. 13 Abs. 1 GG auf die räumliche Privatsphäre, d.h. auf die Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung und von Maßnahmen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in die der natürlichen Wahrnehmung von außen entzogenen Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.07.2008 - 1 BvR 370/07 u.a. -, Rn. 192 f.; Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 -, juris Rn. 34; Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris Rn. 141).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20
    Es kann dahinstehen, ob Eingriffe in das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und - im Hinblick auf die Einschränkung sozialer Kontakte außerhalb des öffentlichen Raums und damit auch in Privatwohnungen - in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG hinzukommen, was als zweifelhaft erscheint angesichts der nur mittelbaren und keineswegs zwangsläufigen Auswirkungen auf die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen sowie der Beschränkung des Schutzbereichs des Art. 13 Abs. 1 GG auf die räumliche Privatsphäre, d.h. auf die Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung und von Maßnahmen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in die der natürlichen Wahrnehmung von außen entzogenen Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.07.2008 - 1 BvR 370/07 u.a. -, Rn. 192 f.; Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 -, juris Rn. 34; Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris Rn. 141).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20
    Dazu trägt auch bei, dass die zur Bekämpfung der gegenwärtigen epidemischen Lage vorgenommenen Grundrechtseingriffe einer Verpflichtung des Antragsgegners zur fortlaufenden Überprüfung unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16; Thüringer OVG, Beschluss vom 10.04.2020, a.a.O., Rn. 58; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2020 - 1 S 925/20 -, juris Rn. 47; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.03.2020, a.a.O., Rn. 63), der er ausweislich der zwischenzeitlich vorgenommen Befristung der streitgegenständlichen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung bis zum 03.05.2020 wie auch der teilweisen Aufhebung der Betriebsuntersagungen in § 4 Corona-VO mit Wirkung zum 20.04.2020 und der Gespräche mit Vertretern von Religionsgemeinschaften über eine Aufhebung des Gottesdienstverbots in § 3 Abs. 4 Corona-VO, aufgrund derer offensichtlich eine Wiederzulassung von Gottesdiensten unter Auflagen ab Anfang Mai angestrebt wird (vgl. https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/corona-lockerungen-baden-wuerttemberg-gottesdienste_-demonstrationen_-schuloeffnungen_-das-ist-im-laendle-wieder-erlaubt-45729335.html vom 25.04.2020; https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kirchen-in-der-corona-krise-gottesdienste-sollen-ab-anfang-mai-wieder-oeffnen.ee54d 384-cf89-4cb0-b2f2-1d83e6e88576.html vom 21.04.2020) auch nachkommt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20
    Insofern ist dem Verordnungsgeber in einer weiterhin durch zahlreiche Unsicherheiten und sich ständig weiterentwickelnde fachliche Erkenntnisse geprägten epidemischen Lage wie der vorliegenden ein Einschätzungsspielraum hinsichtlich der gewählten Mittel zur Eindämmung der Epidemie einzuräumen, soweit und solange sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 10.04.2020 - 3 EN 248/20 -, juris Rn. 51; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.03.2020, a.a.O., Rn. 60; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2020 - 11 S 12/20 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.04.2020 - 7 K 1606/20
    Dazu trägt auch bei, dass die zur Bekämpfung der gegenwärtigen epidemischen Lage vorgenommenen Grundrechtseingriffe einer Verpflichtung des Antragsgegners zur fortlaufenden Überprüfung unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16; Thüringer OVG, Beschluss vom 10.04.2020, a.a.O., Rn. 58; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2020 - 1 S 925/20 -, juris Rn. 47; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.03.2020, a.a.O., Rn. 63), der er ausweislich der zwischenzeitlich vorgenommen Befristung der streitgegenständlichen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung bis zum 03.05.2020 wie auch der teilweisen Aufhebung der Betriebsuntersagungen in § 4 Corona-VO mit Wirkung zum 20.04.2020 und der Gespräche mit Vertretern von Religionsgemeinschaften über eine Aufhebung des Gottesdienstverbots in § 3 Abs. 4 Corona-VO, aufgrund derer offensichtlich eine Wiederzulassung von Gottesdiensten unter Auflagen ab Anfang Mai angestrebt wird (vgl. https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/corona-lockerungen-baden-wuerttemberg-gottesdienste_-demonstrationen_-schuloeffnungen_-das-ist-im-laendle-wieder-erlaubt-45729335.html vom 25.04.2020; https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kirchen-in-der-corona-krise-gottesdienste-sollen-ab-anfang-mai-wieder-oeffnen.ee54d 384-cf89-4cb0-b2f2-1d83e6e88576.html vom 21.04.2020) auch nachkommt.
  • OVG Thüringen, 10.04.2020 - 3 EN 248/20

    Corona- Pandemie: Generelles Versammlungsverbot noch gerechtfertigt

  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 NE 18.6

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses- Unwirksamkeit von Bebauungsplan

  • VG München, 07.11.2019 - M 16 E 19.5140

    Reduzierung der Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • VG Freiburg, 25.03.2020 - 4 K 1246/20

    Gemeindliches Betretungsverbot öffentlicher Orte wegen Gefahr der Verbreitung des

  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 13 S 418/08

    Ermöglichung der Wiedereinreise als Folgenbeseitigung nach rechtswidriger

  • VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 1514/14

    Auslegung einer öffentlich rechtlichen Willenserklärung

  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 6/08

    Zum Sportwettenmonopol in Sachsen-Anhalt

  • VG Hannover, 07.04.2020 - 15 B 2112/20

    Corona-Epidemie: Eilantrag gegen Gottesdienstverbot abgelehnt

  • VGH Bayern, 27.10.2014 - 14 ZB 12.732

    Auslegung einer Ausnahmebestimmung für Bäume in Baumschulen und Gärtnereien in

  • VG Osnabrück, 29.10.2020 - 3 B 77/20

    Corona; Innenstadt; Maskenpflicht

    Insofern hat der Antragsteller - wie bereits unter 1. ausgeführt - nicht durch substantiierte Darlegung glaubhaft gemacht, dass er der Tragepflicht in einem besonderen Maße ausgesetzt ist (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.2020 - 7 K 1606/20 -, juris).
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